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BSG - Entscheidung vom 16.12.1997

4 RA 67/97

Normen:
SGB VI § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4

Fundstellen:
AuA 1998, 176
DB 1998 Beil. 16, 12

I. Streitig ist der Anspruch der Klägerin auf Vormerkung einer Anrechnungszeit wegen Hochschulausbildung in der ehemaligen DDR, und zwar in der Zeit vom 28. Juli bis 31. August 1988. Die im April 1965 geborene Klägerin [...]
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