I. Die Patentabteilung 42 des Deutschen Patentamts hat das Patent in vollem Umfang aufrechterhalten. Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 sei gegenüber (1) DE 38 18 499 C2, (2) DE 41 23 828 C1, (3) Tietze/Schenk, [...]
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