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BGH - Entscheidung vom 06.05.1997

KZR 43/95

Normen:
NdsGemeindeO § 63 Abs. 2 (a.F.)
GWB §§ 1, 18

Fundstellen:
BB 1997, 2391
BGHR BGB § 181 Gesamtvertretung 2
BGHR GWB § 1 Wettbewerbsverbot 7
BGHR Nds GemO § 63 Abs. 2 (a.F.) Gesamtvertretung 1
DÖV 1998, 348
GRUR 1997, 937
NVwZ 1998, 320
WM 1998, 879
ZIP 1997, 2166
wrp 1997, 1192

Der Beklagte zu 1 ist eine politische Gemeinde in Niedersachsen. Der Kläger betreibt als Rechtsnachfolger seines Vaters im Gebiet des Beklagten zu 1 ein Badehaus für medizinische Anwendungen, in dem er unter anderem [...]
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