Das Amtsgericht hat durch den angefochtenen Beschluß gegen den Betroffenen wegen Zuwiderhandlung gegen §§ 12 Abs. 1 Nr. 3, 99 Abs. 1 Nr. 1 a GüKG eine Geldbuße in Höhe von 300,-DM festgesetzt. Die hiergegen gerichtete, [...]
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