Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat den Leitenden Oberstaatsanwalt in Duisburg am 30. November 1990 gemäß § 145 Abs. 1 GVG beauftragt, in dem Ermittlungsverfahren gegen S.D. in Düsseldorf u.A. (53 Js 380/90 StA [...]
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