I. Die statthafte (§ 511 ZPO ), form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung (§§ 516 , 518 , 519 ZPO ) ist zulässig. Sie erreicht auch den notwendigen Wert der Beschwer von über 1.500 DM (§ 511 a Abs. 1 [...]
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