Die auf § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Das Urteil des Berufungsgerichts weicht nicht von den Beschlüssen vom 8. Dezember 1964 - BVerwG 1 B 208.64 - und vom 29. September 1965 - [...]
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