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BGH - Entscheidung vom 07.02.1996

IV ZR 155/95

Normen:
VVG vor § 1, § 16, § 34a

Fundstellen:
BGHR AVB Restschuldvers. § 6 [3] Abs. 2 Arbeitsunfähigkeit 1
BGHR VVG § 16 Abs. 1 S. 1 Gefahrumstände 2
BGHR VVG § 34a Leistungseinschränkung 1
MDR 1996, 1246
NJW 1996, 1409
VersR 1996, 486

Der Kläger nimmt die Beklagte aus einer Restschuldlebensversicherung in Anspruch, die als Krankentagegeldversicherung auch den Fall der Arbeitsunfähigkeit umfaßt. Zu diesem Versicherungsvertrag kam es am 14./15. [...]
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