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BAG - Entscheidung vom 22.08.1996

2 AZR 5/96

Normen:
BGB § 613a
BPersVG § 79 Abs. 4, § 82 Abs. 1, 5, § 92 Nr. 1, § 53 Abs. 2, § 93 Abs. 2
Erlaß über die Abgrenzung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Personal- und Gebührniswesens der Arbeitnehmer der Bundeswehr (vom 3. März 1972 - VMBl. 1972, 123)
GG Art. 87a, 87b

Fundstellen:
AP Nr. 4 zu § 82 BPersVG
BAGE 84, 29
BB 1996, 2472
DB 1997, 1574

Die 1941 geborene Klägerin war seit 1971 als Lagerarbeiterin in einem Materiallager der Nationalen Volksarmee der DDR in S beschäftigt. Im Zuge der deutschen Einigung wurde das Materiallager von der beklagten [...]
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