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OLG München - Entscheidung vom 28.08.1995

12 WF 1002/95

Normen:
BGB § 1629 Abs. 2, § 1629 Abs. 3
ZPO § 114

Fundstellen:
EzFamR aktuell 1995, 404
FamRZ 1996, 422
OLGReport-München 1996, 55

Die Beschwerde der Klägerin zu 1) ist zulässig (§§ 127 Abs. 2 , 567 , 569 ZPO ). Sie richtet sich dabei nur gegen den Beschluß des Familiengerichts vom 18.07.1995, soweit in Höhe von 1.100,-- DM rückständigen [...]
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