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LAG München - Entscheidung vom 16.08.1995

9 Sa 543/95

Normen:
BetrVG § 102 Abs. 3, Abs. 5

Fundstellen:
LAGE § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 22

Der Verfügungskläger begehrt die Weiterbeschäftigung gemäß § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG im Wege der einstweiligen Verfügung. Der Verfügungskläger ist seit 1.4.1985 bei der Verfügungsbeklagten als sogenannter [...]
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