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OLG Rostock - Entscheidung vom 22.03.1993

3 WF 29/93

Normen:
BGB § 1361b
FGG § 19
HausratsVO § 13 Abs. 4, § 18a

Fundstellen:
DRsp IV(418)285i-j
FPR 1997, 152
FamRZ 1995, 558
NJ 1993, 422

So auch OLG Naumburg, NJW-RR 1995, 515 . Zur Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 13 Abs. 4 HausratsVO auch OLG Frankfurt/M., FamRZ 1993, 1343 und OLG Naumburg, FamRZ 1994, 389 , das allerdings die [...]
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