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OLG Rostock - Entscheidung vom 08.03.1993

3 WF 18/93

Normen:
BGB § 1565 Abs. 2

Fundstellen:
DRsp I(166)246b (Ls)
FamRZ 1993, 808
NJW-RR 1994, 266
RAnB 1993, 190

Die Antragstellerin (AntrSt.) begehrt für den von ihr beabsichtigten Scheidungsantrag die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe. Den Antrag auf Scheidung der Ehe stützt sie auf die Regelung des § 1565 Abs. 2 BGB und trägt [...]
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