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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 17.03.1993

Ws 272/93

Normen:
StVollzG § 69

I. Der Beschwerdeführer hat eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen Totschlags zu verbüßen. Hinzu kommt eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten durch Urteil des AG Ulm vom 08.01.1987 wegen versuchter Gefangenenmeuterei. [...]
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