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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 21.02.1993

3 U 3157/92

Normen:
KO §§ 3, 43
ZPO § 265 Abs. 2, § 295

Fundstellen:
KTS 1994, 73
OLGZ 1994, 454
ZIP 1994, 144

Die als zulässige sofortige Beschwerde zu behandelnde Durchgriffserinnerung der Klägerin ist bis auf den geltend gemachten Mehrwertsteuerbetrag (828,52 DM) begründet. Die Mitwirkung der Patentanwälte T. u. a., N., im [...]
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