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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 06.10.1993

4 U 1138/93

Normen:
BGB §§ 249, 276, 611
GG Art. 1 Abs. 1

Fundstellen:
MedR 1994, 200

Der Kläger macht aus abgetretenem Recht Schadensersatzansprüche wegen der Unterhaltspflicht einschließlich erforderlichen Mehrbedarfs für seinen am 28. Januar 1990 geborenen, behinderten Sohn, geltend. Seine Ehefrau, [...]
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