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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 19.02.1993

8 W 493/93

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1
ZPO § 91

Fundstellen:
JurBüro 1994, 98

Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde Erinnerung der Klägerin ist zulässig, in der Sache jedoch ohne Erfolg. Die Klägerin beansprucht zu Unrecht die Erstattung einer 13/10-Prozeßgebühr aus dem vollen Streitwert [...]
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