Die Berufung und die Anschlußberufung sind zulässig. Die im Rahmen der Anschlußberufung vorgenommene Klageerweiterung ist ebenfalls zulässig (vgl. Zöller, 18. Aufl., Rdnr. 10 u. 31 zu § 519 ZPO m.w.N.). In der Sache [...]
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