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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 17.03.1993

1 Ws 234/93, 1 Ws 246/93

Normen:
GVG § 24 Abs. 1 Nr. 3
GVG § 26 Abs. 1
StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2

1. Der angefochtene Beschluß wird abgeändert, soweit durch ihn das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht - Jugendschöffengericht - Neuss gegen den Angeklagten eröffnet worden ist. Insoweit wird der angefochtene Beschluß [...]
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