»Ein Kündigungsgrund liegt gem. § 553 BGB vor, wenn der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters ständig dritten Personen in der Wohnung Unterkunft gewährt. Dies hat zur Überzeugung der Kammer die zweitinstanzliche [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!