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BVerfG - Entscheidung vom 05.04.1993

1 BvR 290/93

Normen:
GG Art. 19 Abs. 3
HwO § 52 Abs. 1 S. 2, Abs. 2, Abs. 3 S. 1 § 53

Fundstellen:
DVBl 1993, 1202
GewArch 1993, 288
NVwZ 1994, 262

1. Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu 2) ist unzulässig. Es kann dahingestellt bleiben, ob die Verfassungsbeschwerde auf Grund des Subsidiaritätsgrundsatzes nicht schon deshalb unzulässig ist, weil die [...]
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