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BVerfG - Entscheidung vom 03.03.1993

1 BvR 557/88

Normen:
BVerfGG § 22 Abs. 1 S. 1
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 5 Abs. 3 S. 1
HRG § 44 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a, Buchstabe b
WissHG (Gesetz über die Wissenschaftlichen Hochschulen) Nordrhein-Westalfen § 28 Abs. 4 S. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a, Buchstabe b § 94

Fundstellen:
BVerfGE 88, 129
DVBl 1993, 620
NJW 1993, 2599
NVwZ 1993, 663
NWVBl 1993, 378
ZBR 1993, 154

A. Der Beschwerdeführer zu 1) wendet sich dagegen, daß er trotz seiner Stellung als Hochschullehrer nicht ohne weiteres an Promotionsverfahren seines Fachbereichs mitwirken darf. Der Beschwerdeführer zu 2) bekämpft [...]
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