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BGH - Entscheidung vom 28.10.1993

IX ZR 21/93

Normen:
AktG § 168 Abs. 5 (a.F.)
HGB § 323 Abs. 5
KO § 82
ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
AG 1994, 81
BGHR AktG (1965) § 168 Abs. 5 Verjährung 1
BGHR AktG § 58 Abs. 4 Gewinnbeteiligung 1
BGHR HGB § 323 Abs. 5 Verjährung 1
BGHR KO § 6 Abs. 2 Verwaltung 1
BGHR KO § 82 Klagebefugnis 1
BGHR KO § 82 Pflichten 4
BGHR ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3 Individualisierung 4
BGHZ 124, 27
DB 1994, 926
KTS 1994, 218
MDR 1994, 470
NJW 1994, 323
VersR 1994, 223
WM 1994, 33
ZIP 1993, 1886

Der Beklagte ist Verwalter in dem im Jahre 1985 eröffneten Konkurs über das Vermögen der T., Treuhand-Aktiengesellschaft E.; der Kläger hat gegen die Gemeinschuldnerin Forderungen in Höhe von über 478.000 DM, die zur [...]
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