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BAG - Entscheidung vom 20.10.1993

7 AZR 581/92 (A)

Normen:
BetrVG § 37 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 6, § 78 S. 2
EWG-Vertrag Art. 119, 177 Abs. 3
Richtlinie 75/117 des Rates der Europäischen Gemeinschaften

Fundstellen:
AP Nr. 90 § 37 BetrVG 1972
BAGE 74, 352
BB 1993, 2536
DB 1994, 334
EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 115
NJW 1994, 1368
NZA 1994, 278
NZA 1994, 77, 278
NZA 1994, 77
SAE 1994, 306

A. Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin als teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied insoweit vom Beklagten Freizeitausgleich verlangen kann, als die von ihr besuchte ganztägige Schulungsveranstaltung [...]
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