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BAG - Entscheidung vom 10.08.1993

3 AZR 185/93

Normen:
BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1
Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens (vom 29. Februar 1988) § 22 (Zahlung im Sterbefall an Hinterbliebene)

Fundstellen:
AP Nr. 112 § 1 TVG
BB 1994, 76
DB 1994, 1295
EzA § 1 BetrAVG Nr. 65
NZA 1994, 515
SAE 1995, 89

Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Zahlung eines tariflichen Sterbegeldes. Die Klägerin ist die Witwe des am 26. Juni 1939 geborenen und am 6. September 1991 verstorbenen Sch. Dieser war seit dem 23. November [...]
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