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AG Bergisch Gladbach - Entscheidung vom 11.08.1993

61 C 705/92

Normen:
BGB § 130

Fundstellen:
DRsp I(111)205b
WuM 1994, 193

»Das Durchschieben eines Briefes unter der Türe eines Geschäftslokals, das unstreitig vom Kl. zum streitgegenständlichen Zeitpunkt betrieben wurde, ist eine geeignete Art der Zustellung, um dem Zustellungsempfänger [...]
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