I. Wegen des Sachverhaltes wird auf die Gründe des Beschlusses vom 03.08.1992 (Aktenzeichen I K 294/92) verwiesen. Mit Schreiben vom 30.09.1992 regt die Antragsgegnerin an, gemäß § 80 Abs. 7 VwGO den Beschluß vom [...]
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