»Mit Urteil vom 28.2.1991 hat das AG gegen den Betroff. wegen 'vorsätzlicher fortgesetzter Zuwiderhandlung gegen §§ 3 Abs. 3 Nr. 2 a, 18 , 49Abs. 5 , 24 StVG ' auf eine Geldbuße von 370,-- DM erkannt. Der Senat hat auf [...]
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