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LG Hamburg - Entscheidung vom 21.07.1992

316 O 156/91

Normen:
BGB § 134

Fundstellen:
DRsp I(111)197a
DtZ 1992, 367
VIZ 1992, 489
ZMR 1992, 453

a. »Die Mietzinsvereinbarung ist nach § 134 BGB nichtig, soweit sie über eine monatliche Netto-Kaltmiete von 448, 00 DM plus Mehrwertsteuer hinausgeht. Bei Abschluß des Mietvertrages unterlag das Mietobjekt der [...]
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