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LG Berlin - Entscheidung vom 14.07.1992

29 O 538/91

Normen:
BGB § 242
ZVG § 148, § 150 Abs. 2

Fundstellen:
DRsp IV(436)102b
KTS 1993, 401
MDR 1993, 274
Rpfleger 1993, 123

»Das ZVG , nach dem sich die Rechte des Zwangsverwalters bestimmen, sieht einen Auskunftsanspruch des Zwangsverwalters gegen den Schuldner nicht vor. Das ZVG gibt dem Zwangsverwalter einfachere, schnellere und [...]
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