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KreisG Löbau - Entscheidung vom 30.09.1992

2 C 246/92

Normen:
BGB § 535

Fundstellen:
RAnB 1993, 35
WM 1992, 681

Die Klage ist zulässig und begründet. Die Beklagten sind verpflichtet, die Summe in Höhe von 41,80 DM gemäß § 535 BGB zu zahlen. Bei dem geforderten Wassergeld handelt es sich um sogenannte Nebenkosten. Das sind [...]
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