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FG Hessen - Entscheidung vom 22.10.1992

4 K 5015/89

Fundstellen:
GmbHR 1993, 265
GmbHR 1994, 265

Die Parteien streiten um die Qualifizierung einer als Arbeitslohn an die Gesellschafter-Geschäftsführerin gezahlten Umsatztantieme von 2 % des Unternehmensumsatzes als verdeckte Gewinnausschüttung. Die Klägerin wurde [...]
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