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BayObLG - Entscheidung vom 16.04.1992

3Z BR 1/92

Normen:
AktG § 306 Abs. 4 S. 6 und 7
BRAGO § 1 Abs. 2

Fundstellen:
AG 1992, 266
BayObLGZ 1992 Nr. 21
BayObLGZ 1992, 91

I. 1. In dem vorliegenden Spruchstellenverfahren, das vor dem Landgericht die Festsetzung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung nach §§ 304 , 305 AktG zum Gegenstand hatte, wurde am 14.3.1983 der [...]
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