I. 1. Das Amtsgericht hat die Betroffene am 12.Juli 1991 wegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit des Verstoßes gegen die Handwerksordnung gemäß §§ 1 Abs. 1 , 117 Abs. 1 Nr.1 HwO zu einer Geldbuße von 2000 DM [...]
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