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BGH - Entscheidung vom 25.06.1992

III ZR 155/91

Normen:
RpflVereinfG Art. 10 Abs. 2 S. 1
ZPO § 546

Fundstellen:
BGHR ZPO § 546 Revisionssumme 1
DRsp IV(416)318Nr.9
MDR 1992, 999
NJW 1992, 2640

Die Revision ist unzulässig. 1. Nach § 546 Abs. 1 ZPO a.F. findet in Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, bei denen der Wert der Beschwer 40.000 DM nicht übersteigt, die Revision nur statt, wenn das [...]
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