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BGH - Entscheidung vom 24.01.1992

V ZR 262/90

Normen:
BGB § 164 § 166

Fundstellen:
BB 1992, 456
BGHR BGB § 166 Abs. 1 Juristische Person 2
BGHR BGB § 31 Wissenszurechnung 4
BGHR BGB § 463 Satz 2 Wissenszurechnung 2
BGHR BGB § 89 Wissenszurechnung 1
BGHZ 117, 104
DB 1992, 1235
DRsp I(112)172c-d
DRsp I(130)354c
DÖV 1992, 498
MDR 1992, 480
NJW 1992, 1099
WM 1992, 792

c-d. »Die Zurechnung von Wissen bei dem Abschluß von Verträgen ist nach § 166 BGB zu beurteilen. Die Anwendung der Vorschrift ist nach herrschender Ansicht ... nicht auf die rechtsgeschäftliche Vertretung beschränkt, [...]
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