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AG Bad Säckingen - Entscheidung vom 21.08.1992

1 C 191/91

Normen:
BGB § 537 Abs. 1

Fundstellen:
WuM 1996, 140
WuM 1996, 140

Der Kläger verlangt von den Beklagten die Zahlung von Mietrückständen in Höhe von insgesamt 8.940,30 DM für die Zeit vom Januar 1991 bis Juli 1992. Der Kläger hat den Beklagten mit schriftlichem Mietvertrag vom [...]
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