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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 19.02.1990

3 W 179/89

Normen:
BGB § 2066 Satz 2, § 2104 Satz 1

Fundstellen:
DRsp I(174)244a
FamRZ 1990, 668
NJW-RR 1990, 1161
Rpfleger 1990, 257

»Der Erblasser hat als Nacherben seine gesetzl. Erben berufen. Diese Bezeichnung ist mehrdeutig, da sie nicht erkennen läßt, ob für die Festlegung des Kreises der kraft Gesetzes Erbberechtigten der Zeitpunkt des [...]
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