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BGH - Entscheidung vom 15.11.1990

III ZR 302/89

Normen:
BGB § 839
Verwaltungsrecht - Allgemeines (Verwaltungsakt)

Fundstellen:
BGHR BGB § 839 Abs. 3 Primärrechtsschutz 6
BGHR BGB § 839 Abs. 3 Primärrechtsschutz 7
BGHR BGB § 839 Abs. 3 Verschuldungsmaßstab 1
BGHR BGB § 839 Verwaltungsakt 1
BGHR Verwaltungsrecht/Allgemeine Grundsätze, Verwaltungsakt 2
BGHR Verwaltungsrecht/Allgemeine Grundsätze, Verwaltungsakt 3
BGHR Verwaltungsrecht/Allgemeine Grundsätze, Verwaltungsakt 4
BGHZ 113, 17
BRS 53 Nr. 9
DÖV 1991, 330
LM § 839 [H] BGB Nr. 13
NJW 1991, 1168
NJW-RR 1991, 669
VersR 1991, 464
WM 1991, 747

Die Klägerin ist Eigentümerin oder Erbbauberechtigte des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks Flur 10, Flurstück 77 in der beklagten Gemeinde. Sie wurde von der Beklagten durch Bescheid vom 12. November 1984 zur [...]
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