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OLG München - Entscheidung vom 06.02.1989

21 W 609/89

Normen:
GG Art. 5
ZPO § 383 Abs.1 Nr.5

Fundstellen:
DRsp IV(415)205a-b
NJW 1989, 1226
OLGZ 1989, 327

I. Der Kläger nimmt die beiden Beklagten auf Widerruf von Äußerung in Anspruch. Er hat beantragt: 'Die Beklagten werden verurteilt in der ... an gleicher Stelle, in dem der Artikel ... am 27.01.1988 erschienen ist, [...]
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