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OLG München - Entscheidung vom 13.07.1989

29 U 2063/89

Normen:
BGB § 823 Abs. 1, § 1004
GG Art. 5 Abs. 1

Fundstellen:
AfP 1991, 435
NJW-RR 1990, 1364
ZUM 1990, 145

Der Kläger ist Privatdetektiv. Er arbeitet bevorzugt für Versicherungsunternehmen; zeitweise war er für den Bundesnachrichtendienst, das Bundeskriminalamt sowie für verschiedene Landeskriminalämter tätig. Die Beklagte [...]
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