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OLG München - Entscheidung vom 20.03.1989

29 W 1014/89

Normen:
UWG § 1

Fundstellen:
EWiR 1989, 713

Die nach § 99 Abs. 2 ZPO statthafte, gemäß § 577 Abs. 2 ZPO form- und fristgerecht eingelegte und auch nach § 567 Abs. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat keinen Erfolg. I. Das Landgericht hat die Beklagte [...]
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