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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 21.12.1989

10 U 117/89

Normen:
BGB § 826

Fundstellen:
BB 1990, 584
DRsp I(145)381d
OLGZ 1991, 336

d. »Nach ständ. Rechtspr. des BGH haftet der Geschäftsführer einer GmbH, die Londoner Warenterminoptionen vermittelt, persönlich gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn er den Interessenten unzureichend über die [...]
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