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OLG Bremen - Entscheidung vom 17.01.1989

3 U 10/88

Normen:
BGB § 254 Abs.2 S.2, § 276 Abs.1 S.2, §§ 535, 536

Fundstellen:
DRsp I(133)395c-d
MDR 1989, 637

»Da der Bekl. [Leasingnehmer] die unrichtige Lieferungsbestätigung ausgestellt und die Kl. [Leasinggeber] auf diese Weise veranlaßt hat, den Kaufpreis an M. [Lieferant] zu zahlen und auf diese Weise zu verlieren, ist [...]
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