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LG Hamburg - Entscheidung vom 11.05.1989

7 S. 416/88

Normen:
BGB §§ 320, 539, 554

Fundstellen:
DRsp I(133)380d-e
WuM 1989, 385

(d) »... Die fristlose Kündigung [durch den] Zwangsverwalter v. 26. 1. 1988, gestützt auf Verzug mit den Mietzinszahlungen .., ist unbegründet. Auf die Frage, ob der Bekl. im Hinblick auf die Stundungsvereinbarung v. [...]
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