(d) Wie der Senat unter Hinweis auf die RG-Rechtspr. (RGZ 130, 64, 66; RG, HRR 1931 Nr. 1912) ausführt, kann auch der zu Unrecht gebuchte Vorrang eines (Grundpfand-)Rechts Gegenstand des gutgläubigen Erwerbs nach § 892 [...]
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