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BayObLG - Entscheidung vom 29.09.1989

RReg 2 St 10/89

Normen:
StPO § 24 Abs.3 S.2, § 25 Abs.2 S.2, § 338 Nr.1-3, Nr.4

Fundstellen:
BayObLGSt 1989, 316
DRsp IV(448)159b
MDR 1990, 357
NStE Nr. 12 zu § 24 StPO
NStZ 1990, 200
OLGSt (n.F.) StPO § 24 Nr. 4
StV 1990, 252
VRS 78, 211

»... Zwar hat der Senat bisher die Auffassung vertreten, allein schon die verspätete Erfüllung der nach § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO von einem Verfahrensbeteiligten verlangten Namhaftmachung der zur Mitwirkung in der [...]
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