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BVerfG - Entscheidung vom 11.09.1989

1 BvR 833/89

Normen:
GG Art. 101 Abs 1 S. 2
3. MRÄndG Art. 3 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp I(133)391a-b
Grundeigentum 1990, 93
WuM 1989, 552

Die fünf von den Beschwerdeführern bezeichneten Entscheidungen gaben dem Landgericht keinen zwingenden Anlaß, vor Erlaß des angegriffenen Urteils einen Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Frankfurt einzuholen (vgl. [...]
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