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BAG - Entscheidung vom 29.08.1989

3 AZR 370/88

Normen:
BeschFG (1985) Art. 1 § 2 Abs. 1, § 2 Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 1
ZPO § 91 a Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985
BAGE 62, 334
BB 1989, 2116
DB 1989, 2338
DB 1990, 2338
DRsp VI(604)184a-b
EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 3
NZA 1990, 37

A. Die Parteien haben darum gestritten, ob der Klägerin eine unverfallbare Anwartschaft auf betriebliches Ruhegeld nach Maßgabe eines Versorgungstarifvertrages zusteht. Sie haben in der Revisionsinstanz übereinstimmend [...]
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