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OVG Münster - Entscheidung vom 21.12.1988

15 A 951/87

Normen:
GO NRW § 33 Abs.1 Satz 2

Fundstellen:
DRsp V(560)84e-f
DVBl 1989, 944
DÖV 1989, 595
NVwZ-RR 1989, 380

»... Nach der Rechtspr. des Senats begründet § 33 Abs. 1 Satz 2 GO [Gemeindeordnung NRW] einen grundsätzlich uneingeschränkten Anspruch der Ratsfraktionen darauf, daß der Bürgermeister die von ihnen fristgemäß [...]
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